Im aktuellen GMK Beschluss vom 28.06.2021 geht es um eine zukünftige Schwerpunktsetzung auf mobile Impfteams. Um den Schutz der Bevölkerung auch nach dem 30. September 2021 zuverlässig zu gewährleisten, können vorübergehend Impfangebote mit dem Schwerpunkt auf mobile Impfteams eingerichtet werden, die durch die Länder oder in deren Auftrag betrieben werden. Von diesem Impfangebot sollen vor allem Personengruppen in Gemeinschaftsunterkünften wie Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder in sonstigen Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Obdachlosenunterkünfte, Asylbewerberheime) oder in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen profitieren können. In Modellversuchen soll geguckt werden, ob zeitnah die berufs- und vergütungsrechtlichen Grundlagen im SGB V für Modellversuche in den Ländern geschaffen werden können, in denen an Impfkampagnen zur Verimpfung von pandemischen Impfstoffen auch regelhaft weitere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bzw. Personen mit medizinischer Expertise beteiligt werden können.
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