Das Land Berlin hat nunmehr ein Muster für Testbescheinigungen gemäß 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgelegt. Laut § 6b Absatz 2 aus der Verordnung ist dieses Dokument als Bescheinigung des Arbeitgebers gemäß § 6a Abssatz 1 zu nutzen. Verpflichtende Testangebote werden ausgeweitet: Alle Arbeitgeber*innen müssen ihren Arbeitnehmer*innen künftig mindestens zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht anbieten. Die Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen, die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entspricht.
Auszug 2. InfSchMV: § 6a Testpflicht (1) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solchen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren.
§ 6b Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion
2) Die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines
Das Muster auf der Senatswebseite (auch in englischer Sprache): |
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Verknüpfte Artikel: InfSchMV Berlin - Verschärfungen der 2. Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ab 31.03.2021
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