Nach dem Entwurf einer Formulierungshilfe (s. nebenstehend verlinkten Artikel) liegt nun der Kabinettsentwurf vor. Die 1. Lesung im Bundestag ist bereits am 12.02.21 geplant. Zur Gesamteinordnung s. Artikeltext Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) - Entwurf und Stellungnahme der BAGFW (Stand 03.02.2021) . Für das Leistungsfeld Pflege insbesondere relevant:
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Jeweils eine reguläre MDK-Qualitätsprüfungen soll bis Ende 2021 stattfinden - wenn die pandemische Lage dem nicht entgegensteht. Ein Schwerpunkt der Prüfung soll im Hygienebereich liegen.
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Für die Indikatorenerhebung wird der Erprobungszeitraum bis Ende 2021 verlängert. Ab 2022 soll dann die Erhebung und Veröffentlichung im Halbjahresturnus starten.
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Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms nach § 150 SGB XI bis zum 30.06.2021, jedoch mit einer Umformulierung zu „Mindereinnahmen“.
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Erstattung von Mindereinnahmen über den Pflege-Rettungsschirm würden danach zum 31.03.2021 auslaufen. Davon ausgenommen sind Mindereinnahmen, „die den zugelassenen Pflegeeinrichtungen infolge der Umsetzung behördlicher Maßnahmen sowie von landesrechtlichen Regelungen zur Verhinderung und Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unmittelbar entstehen.“
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Verknüpfte Artikel:
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) - Entwurf und Stellungnahme der BAGFW (Stand 03.02.2021)
Downloads für Mitglieder:
GE EpiLage FortgeltungsG 9 Februar 2021
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