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InfSchMV Berlin - 5. Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV) ab 06.02.2021

Senat beschließt 5. Änderung der Infektionsschutz-maßnahmenverordnung

Pressemitteilung vom 02.02.2021

Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2021:

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die fünfte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am 6. Februar in Kraft.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

  • Es wird klargestellt: Eine medizinische Gesichtsmaske ist in allen Fahrzeugen zu tragen. Dies gilt für Personen, die nicht das Fahrzeug führen und nicht unter § 2 Abs. 2 fallen (Ehe, Lebenspartner etc.).
  • eine Maskenpflicht gilt auch bei Versammlungen unter Nutzung von KFZ (Autokorsos), sofern sich in einem Auto nicht nur Personen aus demselben Haushalt aufhalten.
  • Die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland aus Virusvarianten-Gebieten wird von 10 auf 14 Tage erhöht.
  • Die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten nach 5 Tagen entfällt.
  • Die Ausnahmen von den Personenobergrenzen für Veranstaltungen werden auf Sitzungen des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates und des Konzernbetriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz und analog dazu auf Sitzungen der entsprechenden Gremien nach Personalvertretungsgesetz ausgedehnt.

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.

Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - 4. Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (InfSchMV) ab 24.01.2021

Downloads für Mitglieder:

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