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BMG: Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 / Coronavirus-Schutzverordnung – CoronaSchV (Stand 30.01.2021)

Insbesondere in Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien sind neue Virusmutationen festgestellt worden. Aufgrund der Dynamik und der besorgniserregenden Verbreitung der Mutationen in diesen Staaten hat das Bundeskabinett am Freitag, den 29. Januar 2021, im Umlaufverfahren eine Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen.

Sie ist am 30. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt bis zum 17. Februar 2021.

Die neue Verordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern. Für die Beförderer gilt zeitlich befristet und unter den weiteren Voraussetzungen der Coronavirus-Schutzverordnung ein Beförderungsverbot. Die Beschränkungen der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten werden im Rahmen von Grenzkontrollen geprüft.

Es gilt auch weiterhin, dass von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete und insbesondere in Virusvarianten-Gebiete dringend abzusehen ist.

 

Weitere Informationen auf der Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

 

 

 

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pdf CoronaSchV Mutationen (274 KB)

 

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