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STIKO Empfehlung zur Covid-19-Impfung veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut hat ihre Empfehlung zur Covid-19-Impfung veröffentlicht.

Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die Impfung sollte daher zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege.

Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden. Die STIKO-Empfehlung setzt sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen. Die Priorisierungsempfehlung hat nur solange Gültigkeit, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können. Die STIKO wird die Empfehlungen zur Covid-19-Impfung regelmäßig evaluieren. Sie wird den wissenschaftlichen Stand zum Erkrankungsrisiko und zu den Impfstoffen, die bereits zur Anwendung kommen oder kurz vor der Zulassung stehen, fortlaufend prüfen und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

Die STIKO-Empfehlung enthält neben den Ausführungen zur Impfstrategie und zur Priorisierung der zu impfenden Bevölkerungsgruppe auch eine Übersicht der Covid-19 Impfstoffe sowie einen Review zur Sicherheit und Wirksamkeit dieser. Außerdem werden Hinweise zum Impf-Monitoring und zur Evaluation der Impfung bzw. der Impfempfehlung gegeben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird heute, am 18.12.20 die Impfverordnung unterzeichnen, mit der geregelt wird, wer und wann jemand Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung hat. Die Verordnung soll heute im Bundesanzeiger erscheinen. Die Empfehlung der STIKO ist hierbei laut Angaben des BMG berücksichtigt worden. In den Fällen, in denen unterschiedliche Regelungen getroffen werden, haben die Regelungen der Verordnung Vorrang vor denen der STIKO-Empfehlung. Der Paritätische hatte im Vorfeld zu dem Entwurf gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Stellung genommen (Anlagen).

Der Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung sind auf der Seite des Robert-Koch-Instituts zu finden und ist dieser Information beigefügt.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

Antworten auf häufig gestellte Fragen sind ebenfalls auf der Homepage des RKI zusammengestellt: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

 

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

20 1218 STIKO Beschluss Impfung fin

20 1204 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV 2

pdf 20 1209 BAGFW Stellungnahme ImpfV (229 KB)

 

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