Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurden befristet bis zum 31.12.2020 Regelungen geschaffen, die Erleichterungen während der Corona-Pandemie rund um das Vereinsrecht vorsahen (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel). Dazu gehörte u.a. auch die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung ohne Satzungsgrundlage und die Beschlussfassung durch die Mitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren. Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 14.10.2020 per Rechtsverordnung die Regelungen bis zum 31.12.2021 verlängert. -Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) s. Download nebenstehend
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Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf 20 1028 BMJ Verlängerung der Corona Regelungen im Vereinsrecht (23 KB) pdf 20 1028 BMJ Anlage 1 Referentenentwurf Verlängerung Corona Maßnahmen (142 KB)
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