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Corona-Pandemie - Berlin: 4.Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 11.08.2020

Der Berliner Senat hat am 11.08.2020 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die Änderungen der Vorschriften zu sogenannten Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern aus Risikogebieten zum Gegenstand hat

Die Änderungen dienen der Umsetzung der Anordnung betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag und der Verordnung zur Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten vom 6. August 2020, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde.

Neu eingefügt wurde unter anderem der § 9b SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, der Fernbusverkehrsunternehmen, die aus Risikogebieten in das Land Berlin einreisen, verpflichtet, den Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) als ausschließliche Haltestelle im Land Berlin anzufahren. Dort haben die Reisenden die Möglichkeit sich in dem Testzentrum auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.

 

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20 0811 4 ÄndVO SARS CoV 2 InfektionsschutzV

 

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