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Landesseniorenbeirat Berlin

 

§ 150a SGB XI - Festlegungen des GKV-SV nach § 150a Abs. 7 SGB XI - Teil 1 (BMG genehmigte Festlegungen zur Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege)

Der GKV Spitzenverband informiert, dass das BMG am 9.6.2020 den Prämien-Festlegungen Teil 1 nach § 150a Abs. 7 SGB XI mit Änderungen zugestimmt hat. Die Festlegungen mit Anlagen sind nebenstehend als Download hinterlegt.
Nach derzeitigem Stand entsprechen die Zuständigkeiten bei den Pflegekassen in Berlin den im Verfahren nach §150.2 SGB XI (ambulant: AOK, stationär BKK, teilstationär BIG).
 

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§ 150a SGB XI - Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege: BAGFW Stellungnahme zum ENTWURF der Festlegungen des GKV-SV nach § 150a SGB XI

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2020 06 09 Prämien Festlegungen Teil 1 § 150a Abs 7 SGB XI PE nach Zust

spreadsheet 2020 06 09 Anlage 1 Prämien Festlegungen Teil 1 §150a Abs 7 SGBXI PE Mus (21 KB)

pdf 2020 06 09 Anlage 2 Prämien Festlegungen Teil 1 § 150a Abs 7 SGB XI Inf (20 KB)

spreadsheet 2020 06 09 Anlage 3 Prämien Festlegungen Teil 1 §150a Abs 7 SGBXI Mittei (53 KB)

 

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