Nach der Anhörung im Bundestag sind die Änderungsanträge zum GEBT (Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) als Download hinterlegt. Positiv hervorzuheben ist, dass das BMG verpflichtet werden soll, nicht allein den Anspruch auf Corona Tests für GKV Versicherte, sondern auch für Nichtversicherte zu regeln. Der erhöhte Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege in Rehaeinrichtungen soll rückwirkend zum 28.03.2020 erhöht werden. |
Tweet
Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf 20 0512 GEBT II Änderungsanträge Sammlung (603 KB)
|