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Pflegestützpunkte - Empfehlungen nach § 92 c Abs. 9 Satz 3 SGB XI

Zum 01. 09. 2009 sind die Empfehlungen nach § 92 c Absatz 9 Satz 3 SGB XI über die Arbeit und die Finanzierung von Pflegestützpunkten in Kraft getreten, die zwischen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Berlin, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Münster und dem GKV Spitzenverband Berlin abgestimmt und vereinbart wurden. Die Empfehlungen enthalten im Vergleich zu den aus den Vorfelddiskussionen bekannten Essentials keinerlei Überraschungen. Hinsichtlich der Finanzierung wird in § 10 lediglich ausgesagt, dass Vereinbarungen über die notwendigen Kosten ... und deren Aufteilung zu treffen sind. Aus § 6 und § 7 kann geschlossen werden, dass neben den Kernelementen des Angebots sich die Träger der Pflegestützpunkte und Finanzierungsangebote auch interessiert zeigen, vorhandene Elemente ehrenamtlicher Arbeit und Selbsthilfe in die Pflegestützpunktarbeit zu integrieren. Der vom Paritätischen Gesamtverband zur Verfügung gestellte Empfehlungstext ist nebenstehend als Download hinterlegt.

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pdf Empfehlungen nach § 92 c Abs. 9 Satz 3 SGB XI ... vom 03. 08. 2009 (286.33 kB)

 

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