Die Bundesregierung hat den jährlichen verbraucherpolitischen Bericht (18/9495) vorgelegt. In dem 47-seitigen Papier werden alle verbraucherpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts zusammengefasst. In der Einleitung schreibt die Regierung, ihr Ziel sei ein "verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden". Verbraucher sollten "selbstbestimmt entscheiden können". In dem 83-seitigen Bericht wird auf die aktuelle Situation im Verbraucherschutz eingegangen sowie Ziele und Rahmenbedingungen definiert. Das Schließen von Schutz- und Rechtsdurchsetzungslücken, die Schaffung von Transparenz sowie die Stärkung der Teilhabechancen von Menschen jeden Alters und unabhängig von ihrer sozialen bzw. nationalen Herkunft sind einige der Kernziele der Verbrauchschutzpolitik der Bundesregierung. Kapitel 6 „Verbraucherschutz im Gesundheits- und Pflegemarkt“ (Seite 28 ff.) geht überwiegend auf die zurückliegenden und aktuellen Gesetzesänderungen ein und benennt u.a.: „Letztlich ist vorgesehen, dass die bestehenden Pflege-Transparenzvereinbarungen für den stationären Bereich im Jahr 2018 und für den ambulanten Bereich im Jahr 2019 durch einen grundlegend neuen Ansatz abgelöst werden.“
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