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5. SGB XI-ÄndG: Stellungnahme des Bundesrats zu geplanter Pflegereform

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 zu der von der Bundesregierung geplanten ersten Stufe der Pflegereform umfangreich Stellung genommen.U.a. sollen die Rechte der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen weiter gestärkt werden und hierzu zum Beispiel das Recht auf eine Beratung in der häuslichen Umgebung eingeführt werden. Zudem möchte er die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angleichen. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Dynamisierung der Leistungen um vier Prozent habe zur Folge, dass die vollstationären Leistungen in absoluten Beträgen stärker steigen als die ambulanten. Dies widerspreche den Vorgaben des Koalitionsvertrags.

Durch eine weitere Änderung möchten die Länder den Tätigkeitsbereich der sogenannten niedrigschwelligen Angebote auf den Bereich der Alltagsbegleitung - einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung - ausweiten. Dies trage dazu bei, die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Anspruchsberechtigten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Die vorgesehene zweite Beitragssatzsteigerung möchte der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 vorziehen, um so die nötigen finanziellen Mittel für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereitzustellen.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert aus Sicht der Länder zudem weitere Maßnahmen. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, spätestens mit der Einführung eines Pflegeberufegesetzes die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken. So wurde unter anderem vorgeschlagen, die  Gelder des Vorsorgefonds zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege zu nutzen.

Auch sei die sozialräumliche Pflege und Betreuung und die damit verbundene Stärkung der Kommunen ein zentrales Handlungsfeld: Eine umfassende sozialräumliche Koordinierung und Gestaltung der regionalen Pflegepolitik sowie der Wandel der Angebotsstrukturen hin zu neuen Wohn- und Pflegeformen könne nur auf der Ebene der Kommunen geleistet werden. Diese bräuchten hierfür gesetzliche Kompetenzen und Ressourcen.

 

Die Beschlussdrucksache des Bundesrates (Stellungnahme) ist verfügbar unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0201-0300/223-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

 

Das Plenarprotokoll zum TOP 14 ist nachzulesen unter: 223/14 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG): http://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2014/Plenarprotokoll-924.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

verknüpfte Artikel:

Bundeskabinett hat Entwurf zum 5. SGB XI-Änderungsgesetz beschlossen - 1. Pflegestärkungsgesetz

 

Downloads:

 Stellungnahme Bundesrat (pdf)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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