FG ÄM
Der Paritätische Gesamtverband informiert:
das Bundesfamilienministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben eine Kooperation zwischen Mehrgenerationenhäusern und Agenturen für Arbeit sowie Jobcentern vereinbart. Nach Ansicht der Vertragsparteien können Jobcenter und Agenturen für Arbeit von der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser profitieren, da ihre Kunden durch die Beratung und Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten motiviert oder beim beruflichen (Wieder-) Einstieg unterstützt würden. Die bereits bestehende Zusammenarbeit solle von daher zukünftig bundesweit systematisch ausgebaut und die regionalen Akteure in den Mehrgenerationenhäusern und den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern dabei institutionell begleitet werden. Mehr zu der Kooperationsvereinbarung können Sie der dieser Mail beigefügten Pressemitteilung entnehmen. Weitere Informationen zu den Mehrgenerationenhäusern sowie den Text der Kooperationsvereinbarung finden Sie im Internet unter http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/coremedia/generator/mgh/de/Startseite.html. Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff
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Kooperation zwischen Mehrgenerationenhäusern und Agenturen für Arbeit sowie Jobcentern vereinbart
- Kategorie: A9 Gesetze, Rat & Wissenswertes für ältere Menschen
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