Informationen aus dem Bundestag vom 12.02.2019 über Ausgaben zur Grundsicherung im Alter: Der Bund hat den Ländern im vergangenen Jahr 5,9 Milliarden Euro für Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) erstattet. Das geht aus der Antwort (19/7486) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7053) der FDP-Fraktion hervor.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Grundrente - Paritätischer schlägt vor: Grundrente schon nach 25 Beschäftigungsjahren gewähren Grundrente - Bundesarbeits- und Sozialministerium veröffentlicht Eckpunkte für eine Grundrente Downloads für Mitglieder: pdf 19 0212 BT Altersarmut Grundsicherung im Alter 1907486 (246 KB) |