Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen

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Der Paritätische Gesamtverband informiert:


Sehr geehrte Damen und Herren,


am 27.02.2010 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes für den Bund und die Kommunen verständigt. Das Tarifeinigungspapier wurde nebenstehend als Download hinterlegt. Auf folgende wesentliche Einigungspunkte weisen wir hin. Über weitere Einzelheiten des Abschlusses werden wir nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen (Ausformulierung der Tarifverträge) informieren.

1. Tabellenentgelt

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:

1,2 % ab 01.01.2010
0,6 % ab 01.01.2011
0,5 % ab 01.01.2012

Das gilt auch für die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte.

Darüber hinaus erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro im Januar 2011an alle Beschäftigten (50 Euro an Auszubildende und Praktikanten). Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag.

2. Leistungsentgelt

Das Volumen für das Leistungsentgelt gem. § 18 TVöD erhöht sich in 4 Stufen ab 2010 jährlich um 0,25 % bis auf 2 % im Jahre 2013.

3. Flexible Regelungen für Ältere Beschäftigte

Neben Regelungen zur Altersteilzeit wird ein neues Modell für einen gleitenden Rentenübergang (FALTER) eingeführt. (Einzelheiten entnehmen Sie der Tarifeinigung Anlage 1)

4. Entgeltordnung

Vereinbart wurde, die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung zügig nach Abschluss der Tarifrunde 2010 wieder aufzunehmen. Hierzu wurde eine Prozessvereinbarung abgeschlossen, deren Einzelheiten Sie der Anlage 2 zur Tarifeinigung entnehmen können.

Im Hinblick auf das umstrittene Thema Aufstiege (vgl. IV. Punkt 2 der Tarifeinigung) wurde für bestimmte Beschäftigte (nicht Sozial- und Erziehungsdienst), die in den Jahren 1.10.2005 bis 31.12.2009 in den EG 2 - 8 eingestellt wurden, eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro, fällig im Juli 2010 vereinbart. Wegen der Einzelheiten hierzu bleiben die tarifvertraglichen Regelungen abzuwarten.

5. Besondere Regelungen für Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen (TVöD BT-K und BT-B), vgl. Anlage 3 zur Tarifeinigung

Die Bereitschaftsdienstentgelte werden wie die Tabellenentgelte Punkt 1. erhöht.


Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Gertrud Tacke
Geschäftsführer Referentin für Arbeits- und Zivilrecht

 

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Downloads:


pdf Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ... 27. 02. (64.87 kB)

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Kategorie: Verwaltung - Bund/Land/Bezirke
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