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Der Paritätische Gesamtverband informiert:
1. Tabellenentgelt Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht: 1,2 % ab 01.01.2010 Das gilt auch für die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte. Darüber hinaus erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro im Januar 2011an alle Beschäftigten (50 Euro an Auszubildende und Praktikanten). Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag. 2. Leistungsentgelt Das Volumen für das Leistungsentgelt gem. § 18 TVöD erhöht sich in 4 Stufen ab 2010 jährlich um 0,25 % bis auf 2 % im Jahre 2013. 3. Flexible Regelungen für Ältere Beschäftigte Neben Regelungen zur Altersteilzeit wird ein neues Modell für einen gleitenden Rentenübergang (FALTER) eingeführt. (Einzelheiten entnehmen Sie der Tarifeinigung Anlage 1) 4. Entgeltordnung Vereinbart wurde, die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung zügig nach Abschluss der Tarifrunde 2010 wieder aufzunehmen. Hierzu wurde eine Prozessvereinbarung abgeschlossen, deren Einzelheiten Sie der Anlage 2 zur Tarifeinigung entnehmen können. Im Hinblick auf das umstrittene Thema Aufstiege (vgl. IV. Punkt 2 der Tarifeinigung) wurde für bestimmte Beschäftigte (nicht Sozial- und Erziehungsdienst), die in den Jahren 1.10.2005 bis 31.12.2009 in den EG 2 - 8 eingestellt wurden, eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro, fällig im Juli 2010 vereinbart. Wegen der Einzelheiten hierzu bleiben die tarifvertraglichen Regelungen abzuwarten. 5. Besondere Regelungen für Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen (TVöD BT-K und BT-B), vgl. Anlage 3 zur Tarifeinigung Die Bereitschaftsdienstentgelte werden wie die Tabellenentgelte Punkt 1. erhöht.
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