Die Fachinformation des Gesamtverbandes greift die aktuellen Entscheidungen des EuGH zur Rufbereitschaft auf. Am 9. März 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Urteilen dazu geäußert, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaften als „Arbeitszeit“ im Sinne der Arbeitszeit-Richtlinie einzustufen sind. Die Abgrenzung solcher Zeiten zu den "Ruhezeiten" ist essenziell. Die Fachinformation analysiert die Urteilsgründe.
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