Rahmenfördervertrag zwischen Senat und Wohlfahrtsverbänden sichert Sozial- und Gesundheitsprojekte für weitere fünf Jahre

Kürzlich haben die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und die LIGA der Wohlfahrtsverbände einen neuen Rahmenfördervertrag sowie Kooperationsvereinbarungen für das Integrierte Sozialprogramm (ISP), das Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) und das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) unterzeichnet. Dadurch werden rund 300 gesamtstädtische, durch Zuwendungen finanzierte Projekte in den Bereichen Soziales und Gesundheit ab 2016 für weitere fünf Jahre gesichert.
Der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja erklärt: „Nach fünfjähriger Vertragspraxis und einem abgeschlossenen Überprüfungsauftrag aus der Koalitionsvereinbarung haben wir die Verhandlungen über einen neuen Vertrag erfolgreich abschließen können. Dies schafft Planungssicherheit für alle freien Träger über einen langen Zeitraum und stärkt die soziale und gesundheitliche Infrastruktur Berlins.“

 
Die Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin und Vorsitzende der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin Prof. Dr. Ulrike Kostka betont: „Wir begrüßen, dass die wichtige Arbeit der Sozial- und Gesundheitsprojekte in unserer Stadt für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wird. Der Rahmenfördervertrag sichert die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Senat auf Augenhöhe.“
 
Die Förderzusagen des Landes Berlin belaufen sich auf  
 
• 12.054.000 Euro für das Integrierte Gesundheitsprogramm - IGP  
• 4.360.000 Euro für das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren - IFP STZ • 9.903.000 Euro für das Integrierte Sozialprogramm - ISP und  
• 3.376.000 Euro für die Förderung der zentralen Aufgaben der Wohlfahrtsverbände.  
 
Im Vergleich zur letzten Förderperiode soll es höhere Förderungen geben. So sollen z. B. die Förderzusagen für Personal- und Sachkosten während der Vertragslaufzeit jährlich um zwei Prozent steigen. Im IFP STZ sollen Projekte der Willkommenskultur für Flüchtlinge im Umfang von 600.000 € ermöglicht werden. Dem ISP sollen insbesondere in den Bereichen der Alten- und der Wohnungslosenhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Beispiele hierfür sind die Ausfinanzierung der Pflegestützpunkte und das neue Hygieneprojekt am Bahnhof Zoo. Die Bewilligungsstelle der Zuwendungen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Bei Fragen zum IGP wenden Sie sich bitte an Heike Drees, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bei Fragen zum ISP wenden Sie sich bitte an Regina Schödl Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und zum Infrastrukturporgramm Stadtteilzentren an Anne Jeglinski Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Kategorie: Verträge und Vereinbarungen
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