Paritätischer Gesamtverband: Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen verabschiedet

FG StatPflegVers, FG ÄM

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschlossen.
Der Gesetzentwurf knüpft an das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 an. Im Jahr 2009 wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige behinderte Menschen bei stationärer Krankenhausbehandlung ihre Assistenzpflege weiter in Anspruch nehmen können. Neben dem Anspruch auf Mitaufnahme der Assistenzpflegeperson in die Einrichtung erhalten sie danach für die gesamte Dauer der stationären Krankenhausbehandlung weiterhin das Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe. Der beschlossene Gesetzentwurf greift die grundlegende Zielrichtung dieses Gesetzes auf und erstreckt dessen Maßnahmen nun auch auch auf die stationäre Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.  Die Regelungen gelten für pflegebedürftige behinderte Menschen, die ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte besondere Pflegekräfte nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im Arbeitgebermodell sicherstellen.

Siehe Download: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums

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  pdf  PM BGM Pflegeassistenz vom 01.08.2012 (223.49 kB)

 

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