Mit roter Nummer informiert SenGPG am 05.03.21 den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses über „Beratungsdienstleistung zur Neuerarbeitung der Pflegeeinrichtungsförderungsverordnung des Landes Berlin“. Kernaussage: Im Gesamtergebnis ermittelt das Gutachten für den marktüblichen Flächenbedarf einen Baukostenrichtwert von 155.500,- € pro vollstationärem Pflegeplatz und liegt damit deutlich über dem Richtwert von 111.300,- € pro vollstationärem Pflegeplatz (Neubauten) für das Jahr 2020, der für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB XII anzusetzen ist. |
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