§114b SGB XI - Förderbetrag für Schulungen zur Erhebung indikatorbezogener Daten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Nach § 114b Abs. 3 SGB XI wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds im Jahr 2019 ein einmaliger Förderbetrag in Höhe von 1.000,00 EUR für jede zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um die für die Erhebung von indikatorenbezogenen Daten notwendigen Schulungen in den Einrichtungen zu unterstützen.

Die Auszahlung des Förderbetrages durch die für das Land Berlin zuständige Pflegekasse, die AOK Nordost erfolgt in den nächsten Tagen ohne Antrag und ohne Nachweisführung auf die bei der IK­ Vergabestelle in Sankt Augustin gemeldete Bankverbindung unter Angabe des für die stationäre Pflegeeinrichtung gültigen lnstitutionskennzeichen.

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113b SGB XI - Fachrundschreiben des Paritätischen GV zu "Neue Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege und Abschaffung des Pflege-TÜV"

PpSG - Anhörung des Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 19 0722 AOK Förderung §114b SGB XI (329 KB)

 

Kategorie: P8a Verträge und Vereinbarungen Pflege
Zugriffe: 2764