Die Bundesregierung hat nach dem Kabinettsentwurf (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel) den Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz vorgelegt, mit dem gezielt Anreize zum Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt werden sollen. Neben dem Anfügen von Anlagen u.a. des Nationalen Normenkontrollrates zum Erfüllungsaufwand oder der Stellungnahme des Bundesrats vom 12.06.2015 sind Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Die bekannten Kernpunkte sind u.a. (vgl. u.a. nebenstehend verlinkten Artikel):
Nach jetzigem Kenntnisstand ist folgendes parlamentarische Verfahren vorgesehen: - 17. Juli 2015: 1. Beratung Bundestag - September 2015: Anhörung Gesundheitsausschuss Bundestag - November 2015: 2./3. Lesung Bundestag - November 2015: 2. Durchgang Bundesrat. Der Gesetzentwurf mit Stand 12.06.2015 ist nebenstehend als Download hinterlegt.
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