§ 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege einschließlich der Kurzzeitpflege sind nebenstehend als Download hinterlegt.

Bitte beachten Sie die Anlagen mit den Prüfbögen A - C sowie den Erläuterungen.

Die Richtlinien treten zum 1. November 2019 gleichzeitig mit der noch nicht veröffentlichten Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) für den vollstationären Bereich nach § 115 Absatz 1a SGB XI in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt Teil 2 der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) in der Fassung vom 27. September 2017 für den Bereich der vollstationären Pflege einschließlich der Kurzzeitpflege außer Kraft.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Kurzfassung des Abschlussberichts Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege


Downloads für Mitglieder:

pdf QPR vollstationär mit Anlagen nach Genehmigung (3.72 MB)

 

Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
Zugriffe: 3198