Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat am 11.03.2022 (Freitag) auf der Grundlage des § 20a Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Allgemeinverfügung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht erlassen (s. Download).
Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung sind die Entwürfe (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel) auch die Formulare zu
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Benachrichtigung nach § 20a Abs.2 Satz 2 IfSG
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Selbsteinschätzung zur Funktionsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen bei der Umsetzung von § 20a IfSG
veröffentlicht. Das Ablaufschema zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht / LAGeSo ist unverändert zum Stand 04.03.2022.
Auszug Stand 14.03.2022 der Informationsseite der SenWGPG https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/?s=08
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Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt ab dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen.
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Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
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Berlin setzt das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit selbstverständlich um.
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Personen, die noch nicht in einer betroffenen Einrichtung oder in einem betroffenen Unternehmen tätig sind, dürfen ab dem 16. März 2022 ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht beschäftigt werden.
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Verfahren zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG im Land Berlin: s. Ablaufschema einrichtungsbezogene Impfpflicht
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Nicht immunisierte Beschäftigte müssen nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes von ihrem Arbeitgeber ab dem 16. März 2022 gemeldet werden.
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Verknüpfte Artikel:
IfSG §20a / Berlin - Einrichtungsbezogene Impfpflicht Umsetzung Berlin
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22 0311 Berlin selbsteinschatzungsformular 2022 03 03
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22 0311 Berlin allgemeinverfugung einrichtungsbezogene impfpflicht
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22 0311 Berlin benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene impfpflicht berlin 2022 03 03
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