Hinterlegt wurden die angepassten Empfehlungen nach § 150 Abs. 5 und 5b SGB XI (Kostenerstattung zur Vermeidung von durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpässen in der häuslichen Versorgung, Einsatz des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige des PG 1 zur Überwindung von infolge der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Versorgungsengpässe in der häuslichen Pflege) sowie die Festlegungen und das erweiterte Antragsformular zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 5a SGB XI (Ausgleich der Covid-19 bedingten finanziellen Belastungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag) des GKV-SV. Die beigefügten Dokumente wurden ebenso auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht: hier
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