§ 150 XI - Entwurf Rechtsverordnung zur Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts (u.a. Pflege-Rettungsschirm nach § 150 SGB XI)

Aktualisierung 24.06.21: Der BMG Verordnungsentwurf zur Verlängerung soll am 25.06.21 im Bundesrat beschlossen werden. Die Verordnung würde sodann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

 

Zur Vorabinformation ist für Mitgliedsorganisationen nebenstehend der Entwurf einer Rechtsverordnung zur Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts hinterlegt. Der Verordnungsentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Verbände der BAGFW begrüßen die Verlängerung des Schutzschirms für die Pflegeeinrichtungen nachdrücklich (s. Stellungnahme). Im Ergebnis der Verordnung würden der Pflege-Rettungsschirm und andere Regelungen bis zum 30.09.2021 verlängert werden. 

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 150 XI - Anpassungen Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI (Stand 12.05.2021)

§ 150 XI - Pflegeschutzschirm / Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI einschließlich des Antragsformulars ab 16.01.2021

Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0609 BMG Verordnungsentwurf Verlaengerung Massnahmen pflegerische Versorgung SARS CoV 2 (106 KB)

 

21 0602 Verordnungsentwurf nicht ressortabgestimmt

pdf 21 0609 Stellungnahme Pflegeschutzschirm (204 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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