BMG - Faktenblatt zur aktuellen Berichterstattung rund um das Thema Schutzmasken / Nationale Reserve Gesundheitsschutz (Stand 06.06.2021)

Das BMG informierte mit einem Schreiben zum aktuellen Sachstand rund um das Thema Schutzmasken.

Darin wird betont, dass der CPI-Prüfmaßstab (Corona-Pandemie-Infektionsschutzmaske) den wesentlichen Anforderungen, die für die Maskentypen FFP (europäische Norm EN149) und KN95 (chinesische Norm GB 2626) gelten, auch deckungsgleich mit dem vom BMAS jetzt vorgetragenen ebenfalls vereinfachten Prüfgrundsatz CPA (CP-Arbeitsschutzmaske) ist.
 

Desweiteren wird unter Punkt 2 der Aufbau einer nationalen Reserve Gesundheitsschutz erläutert.

Das Bundeskabinett hat am 3.Juni 2020 als Lehre aus den Anfangszeiten der Pandemie beschlossen, dass der Bund eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz aufbaut.

Hier sollen verschiedene Versorgungs- und Verbrauchsgüter eingelagert werden, die im Falle nationaler Notlagen im Bereich der Gesundheit kurzfristig verfügbar sein müssen.

Diese Nationale Reserve Gesundheitsschutz soll auch einen Vorrat an medizinischer Schutzausrüstung beinhalten.

In einem ersten Schritt werden die vom Bund im Zuge der aktuellen Pandemie beschafften Masken, die in der aktuellen Lage nicht (mehr) gebraucht werden, eingelagert. Dies sind neben OP-Masken um partikelfiltrierende Halbmasken, insbesondere KN95- Schutzmasken nach dem Standard GB 2626 sowie OP-Masken und FFP2-Masken insbesondere auch partikelfiltrierende Halbmasken nach dem Standard GB 2626 (KN95) sowie dem CPI-Standard. Entscheidend ist, dass sie nachweislich zu Zwecken des Infektionsschutzes geeignet sind.

 

 

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pdf 21 0606 BMG Faktenblatt Schutzmasken (48 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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