§ 150 XI - Anpassungen Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI (Stand 12.05.2021)

Der GKV SV hat folgende Formulare angepasst und wird diese zeitnah auf seiner Homepage veröffentlichen: 

·    Antragsformular für das Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 5a SGB XI (Angebote für die Unterstützung im Alltag)

Die Änderung in den einzelnen Erstattungsmonaten betrifft die Mindereinnahmen, welche fortan nur noch in Zeile 16 berechnet werden, sofern der Leistungserbringer pandemiebedingt weniger Pflegebedürftige als im Referenzzeitraum versorgt hat. 

·    Formular für das Nachweisverfahren im Rahmen der Kostenerstattung nach § 150 Abs. 3 SGB XI (Pflegeeinrichtungen)
Bei den Sachmittelmehraufwendungen wurde die Anzahl der Zeilen von 40 auf 100 erhöht und ein Ausfüllhinweis unter der Überschrift "Bezeichnung“ ergänzt. 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 150 XI - Anpassungen Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI sowie nach § 7 TestV ; Umsatzsteuerfreiheit für gemeinnützige Organisationen (Stand 31.03./01.04.2021 und 9.04. .


Downloads für Mitglieder:

spreadsheet 2021 05 12 Nachweisverfahren Anlage FL 150 Abs3 SGB XI Formular (84 KB)

spreadsheet 2021 05 10 Pflege Corona Anlage zu Festlegungen 150 Abs5a SGBXI Antragsformular (151 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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