Bezugnehmend auf nebenstehendes Schreiben der SenGPG wurden die im Downloadbereich hinterlegten FAQs in Zusammenarbeit mit dem Senat zum Thema Kontaktpersonenversorgung mit Impf-Codes erstellt.
Ergänzung PM SenGPG vom 25.03.2021 11:00 Uhr: "Corona-Anlaufstellen für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat ein Verfahren für die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen entwickelt, die nicht über Pflegedienste oder Pflegekassen zu einem Impftermin eingeladen werden konnten. Aktuell sind 130.000 Impfcodes an die ambulanten Pflegedienste zur Weitergabe an die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen verteilt worden.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Rückfragen: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Telefon:
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