Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 und den nicht eingehaltenen Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften auf Demonstrationen hat der Senat am 01.09.2020 auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci die fünfte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese beinhaltet folgende Änderungen:
1. Auch bei privaten Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Gästen ist ein Schutz- und Hygienekonzept vorzuhalten. Diese müssen insbesondere die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung beinhalten. Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt am Samstag, den 05.09.2020 in Kraft. Sie finden diese sowie den Bußgeldkatalog dann im Downloadbereich sowie auf: https://www.berlin.de/corona/
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Corona-Pandemie - Berlin: 4.Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 11.08.2020 Downloads für Mitglieder: |