Corona-Pandemie: SGB V - Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus

Die Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus ist ist am 31.07.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Reiserückkehrer können sich der Verordnung zufolge ab Samstag kostenfrei auf eine Coronavirus Infektion testen lassen. Die Tests sollen durch niedergelassene Ärzt*innen und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren sowie durch beauftragte labormedizinische Leistungserbringer erbracht werden.
An der bestehenden Systematik der Verordnung hat sich darüber hinaus nichts geändert. Diese hatte der Paritätische deutlich kritisiert, da eine Testung mit der Veranlassung des öffentlichen Gesundheitsdienstes verbunden ist. Zu begrüßen ist, dass im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung nun endlich auch der Anspruch für Rehabilitanden und Mitarbeitende in Rehabilitationseinrichtungen geregelt wurde. Eine Regelungslücke besteht weiterhin mit Blick auf den Bereich der Vorsorgeeinrichtungen.

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-Pandemie: SGB V - Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ...


Downloads für Mitglieder:

pdf BMG 20 0731 AEndVO TestVO BAnz AT (95 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
Zugriffe: 1535