Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.06.19 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine Vergütungserhöhung – auch für die Betreuungsvereine. Bundesrat stimmt höherer Vergütung für Berufsbetreuer zu. Berufsbetreuer und Vormünder werden künftig besser vergütet. Der Bundesrat stimmte am 7. Juni einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu und machte damit den Weg frei für ein neues Vergütungssystem.Erhöhung um durchschnittlich 17 Prozent Das Gesetz erhöht die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent und modernisiert das Abrechnungssystem: Statt der bisherigen Einzelabrechnungen gibt es künftig monatliche Fallpauschalen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten. Für Berufsvormünder bleibt es beim bisherigen Vergütungssystem - allerdings mit höheren Stundensätzen.Tarife seit 13 Jahren unverändert Die beschlossenen Änderungen sollen den teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und Berufsvormünder entgegenwirken: Ihre Stundensätze waren seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden. Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz geht nun über die Bundesregierung an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat später soll es in Kraft treten
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