Sehr kurzfristig erfolgte zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Abgeordnetenhauses von Berlin am gestrigen Montag, dem 30. Mai 2016, auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU die Anhörung zur Vorabüberweisung zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG).
Der Gesetzentwurf enthält wichtige aber durchaus auch in der Tragweite kaum in einer möglichen Gesamtwirkung einschätzbare Novellierungen u.a. zur Wahl der Seniorenvertretungen. Nebenstehend ist der Gesetzentwurf in der als Vorabüberweisung kenntlich gemachten Drucksache 17/2946 hinterlegt. Auf Antrag der Fraktion Die Linke stand ohnehin auf der Tagesordnung die Besprechung "2016 – 10 Jahre Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen" sowie der Antrag der Fraktion Die Linke "Seniorenwohnhäuser erhalten und weiterentwickeln"
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