Rentenleistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes - BMAS Referentenentwurf und Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Rentenleistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vorgelegt. Es soll am 22. August im Kabinett behandelt werden und zum Jahresanfang 2019 in Kraft treten.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzgebungsverfahrens sind:


- Einführung einer doppelten Haltelinie bis 2025: Beitragssätze nicht über 20 Prozent, Rentenniveau nicht unter 48 Prozent.

- Verbesserte Zurechnungszeiten für künftige Erwerbsminderungsrentner.

- Erweiterte Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, wenn die Erziehenden mindestens 3 Kinder erzogen haben.

- Entlastung von Geringverdienenden durch Schaffung einer Einstiegszone (bisher: Gleitzone) bis 1.300 Euro.

 

Der Paritätische hat den Entwurf umfassend kommentiert und in der Ministeriumsanhörung am 1. August vertreten.
Referentenentwurf und  Stellungnahme nebenstehend als Download.

 

Der Referentenentwurf enthält insbesondere folgende Eckpunkte:


- Das Sicherungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (das Verhältnis zwischen der Jahresrente eines Rentners, der 45 Jahre sozialversicherungspflichtig jeweils das Durchschnittseinkommen bekommen hat, und dem Durchschnittseinkommen der Versicherten in dem Jahr insgesamt) soll bis 2025 bei mindestens 48 Prozent und der Beitragssatz gleichzeitig bei 20 Prozent gehalten werden ("doppelte Haltelinie"). Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung wäre bislang ein Sicherungsniveau 2025 von 46,5 Prozent anzunehmen gewesen, bei einem Beitragssatz von 19,8 Prozent. Der Paritätische fordert dagegen die Rückkehr zu einem Rentenniveau von 53 Prozent.


- Die Absicherung der Erwerbsgeminderten wird zukünftig verbessert. Zurechnungszeiten sollen ab 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben werden (Renteneintrittsalter) und dann mit der Anhebung des Renteneintrittsalters schrittweise bis 67 angehoben werden. Die Maßnahme soll jedoch nur auf Neurentner angewandt werden, nicht auf bereits Betroffene. Zudem sollen die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt erhalten bleiben. Der Paritätische lehnt dies entschieden ab und fordert die Anwendung der Regelung auch auf Bestandsrentner.


- Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder sollen von zwei auf drei Jahren verlängert werden, wenn insgesamt mindestens drei Kinder erzogen wurden. Nur für den Kreis soll eine Gleichstellung mit der Regelung für Erziehende von nach 1992 geborenen Kindern erfolgen. Der Paritätische fordert dagegen die gleiche Anerkennung für alle. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat jüngst bestätigt, dass gerade armutsgefährdete Frauen von der Regelung profitieren würden.


- Geringverdiener mit Arbeitsentgelten von unter 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) sollen von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden, ohne dadurch Rentenansprüche einzubüssen. Die Entlastung von Geringverdienern ist im Grundsatz zu begrüßen.


- Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung soll in den Jahren 2022 bis 2025 um 0,5 Milliarden Euro angehoben werden.

 

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pdf 18 0727 Paritaet 2018 Stellungnahme RentenLeistungVerbesserungsG (149 KB)

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Kategorie: A2 Ältere Menschen / Seniorenpolitik / Landesseniorenbeirat
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