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Der Paritätische und die Aktion Mensch starten Kooperation "zusammen"

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Der Paritätische Gesamtverband informiert mit einem Rundschreiben  über neue Kooperationsbezüge. Für die Paritätischen Mitgliedorganisationen ist die Information abrufbar hinterlegt. Weitergehend von Bedeutung ist die Textaussage am Ende des Rundschreibens: "Da die aktive Verlinkung von Sponsoren-Logos auf der Internetseite einer gemeinnützigen Organisation einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründet, sind deshalb einige Rechtsfragen zu beachten. Wir haben diese Informationen in den angehängten Dateien zusammengefasst und bitten um Beachtung.."-
Die  "angehängten Dateien" sind  möglicherweise über das Kooperationsthema hinaus interessant und nebenstehend abrufbar hinterlegt.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

icon Steuerbarkeit von Internetlinks (8.66 kB)

icon Steuerpflicht des Sponsoring gemeinnütziger Vereine (40.43 kB)

icon Sponsoringerlass Bayern (74 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

icon Rundschreiben Pari GV. Kooperationsbezüge (23.37 kB)


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