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Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen zum 01.08.2012

FG StatPflegVers, FG ÄM, FG AK 67, Bertaungsträger

Paritätischer Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 04.07.2012 bekannt geworden, dass das Bundeskabinett die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen passieren lassen hat.  Er soll bereits zum 01.08. 2012 in Kraft treten. http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/mindestlohn-aus-weiterbildung-2012-07-04.html?nn=31846 Mit freundlichen GrüßenUte Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

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