Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern gem. § 15 UStG
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 07. Juni 2012 08:56
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FG StatPflegVer, FG ÄM, FG AK67, Beratungsträger
Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern, Sie seien für Wirtschaftsgüter und Grundstücke, die sowohl für ideelle Zwecke als auch für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, zukünftig erheblich eingeschränkt. Die weiteren Ausführungen sind für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt. |
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