MiLoEG - Fachinfo Bundesministerium für Arbeit und Soziales bringt die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg

Das Gesamtverband informiert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für ein Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG – vorgelegt hat. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beratung und Beschlussfassung im Deutschen Bundestag würde der gesetzliche Mindestlohn danach zum 1.Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben.

Mit der Gesetzesvorlage soll ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages eingelöst werden. Der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn wird danach zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns soll weiterhin die Mindestlohnkommission nach dem bestehenden Verfahren entscheiden. Voraussichtlich etwa 6,2 Mio. 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden von der Erhöhung profitieren. Mit der Erhöhung des Mindestlohns soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer Vollzeittätigkeit leichter gemacht werden, eine "angemessene Lebensgrundlage" zu erhalten und ohne ergänzende Sozialleistungen auszukommen. Bei der Höhe hat man sich am Schwellenwert in Höhe von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientiert. Bleibt es auch im Gesetzgebungsverfahren bei den vorgelegten Regelungen, so würden bestehende Ausnahmen vom Mindestlohn etwa für Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Pflichtpraktikant*innen und Ehrenamtliche, erhalten bleiben.                                      

 

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22 0121 MiLoEG Referentenentwurf

 

Kategorie: Arbeitsmarktpolitik
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