Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert auf seiner Homepage, dass "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019" am 20.09.2018 das Kabinett passiert hat. Mit der Verordnung sollen die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum 1. Januar 2019 angepasst werden. Der Bundesrat muss allerdings der Verordnung noch zustimmen. Die Befassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich Mitte Oktober erfolgen. Weitere Informationen und die konkreten Beträge können unter folgendem Link eingesehen werden.
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