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Paritätischer Rundbrief - Wie wird die Zukunft der Pflege gestaltet?

Wie wird die Zukunft der Pflege gestaltet?

Einschätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin

 

Immer mehr Menschen werden immer älter – es gibt aber immer weniger Pflegekräfte. Bei allen Bemühungen wird es nicht möglich sein, den jetzigen Stand zu halten. Pflege und Teilhabe im Alter und bei Pflegebedürftigkeit müssen neu justiert werden, um nicht nur dem steigenden Bedarf, sondern insbesondere den sich wandelnden Erwartungen an Sicherheit, Versorgung oder Begleitung und Teilhabe im Alter gerecht werden zu können.

Der erste kurzfristige Schritt ist die Pflegearbeit von all dem zu befreien, was nicht direkt mit der Pflege und deren Planung zu tun hat. Das kann im ambulanten Sektor die Haushaltshilfe sein. Eine Pflegekraft oder sogar Fachkraft muss nicht die Wohnung putzen oder den Müll runter bringen. Einen Arzt, der ins Haus kommt würde auch keiner darum bitten, den Müll mitzunehmen. Zu unterscheiden sind dabei Selbstverständlichkeit und Erwartungshaltung vom ganzheitlichen Anspruch der Pflege, denn die Anerkennung des Berufsstandes hat maßgeblich auch mit den übernommenen Aufgaben zu tun. Im stationären Bereich ist die Vielfalt weiterer Berufsfelder für das ganze Umfeld von Service bis Alltagsbegleitung und -organisation zu nutzen und anzuerkennen. Das Leben im Pflegeheim geht weit über die Pflege hinaus. Dem kann nur mit einem vielfältigen Personalmix entsprochen werden. Die Digitalisierung und die Nutzung neuer Technologien werden mittelfristig ebenfalls mehr Zeit für die eigentliche Pflege ermöglichen. Elektronische Dokumentation, Lagerverwaltung oder Assistenzsysteme sind wichtige Hintergrundsysteme zur zeitlichen Entlastung für das Pflegepersonal. Die Pflegekräfte können sich wieder auf ihre Kernaufgaben besinnen und der Ruf der Pflege und die Wertschätzung der Arbeit werden sich verbessern.

Ein weiterer nun endlich von der Politik eingeschlagener Weg ist die Umsetzung des schon seit 2006 wissenschaftlich erstellten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Pflege beschränkt sich nicht nur auf Verrichtungen wie Haare waschen und Verbandswechsel, sondern sie richtet sich auf einen Ausgleich der individuellen Einschränkungen der Selbständigkeit, also den Bedarfen und Wünschen eines jeden. Im ambulanten Bereich ist das mit dem jetzigen System der Leistungskomplexe schwer zu erfüllen. Wenn der Pflegebedürftige an einem Tag gebadet und am anderen nur Essen gekocht haben möchte, ist das im jetzigen System schwer abzubilden und muss mit diversen Erklärungen dokumentiert werden. Erstrebenswert ist es, hier auf eine Zeitvergütung umzuschwenken und in der „gekauften Zeit“ das an Unterstützung zu erhalten, was an dem Tag notwendig und gewünscht ist.

Der stationäre Bereich folgt immer einer ganzheitlichen Aufgabe aus Pflege, Wohnen und Alltag. Die Zuordnung und Aufteilung der Aufgaben verbunden mit dem „alten aber neuen“ Anspruch der Pflege erfordert eine neue Sortierung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Personalschlüssel. Es ist aber auch – anders als in der ambulanten Pflege – von einer solidarischen Gemeinschaft auszugehen, denn personale Hilfe und Begleitung ist mit dem gesamten Personalvolumen definiert und teilt sich im Alltag stets situativ im Moment neu auf. Mit den einheitlichen Eigenanteilen im Pflegeheim ist bereits eine Grundlage für definierte Gesamt-Personalvolumen gelegt. Ein gemeinsamer Personalschlüssel für alle Pflegegrade bewährt sich seit vielen Jahren bereits in der Kurzzeit- und Tagespflege. Er reicht beim Verhältnis Pflegekraft zu Pflegebedürftigen von 1:2 bis 1:4. Der Paradigmenwechsel in der Pflege erfordert auch die Anerkennung der pflegefachlichen Kompetenz, täglich neu den individuellen Bedarfen, Wünschen und Notwendigkeiten gerecht werden zu können. Ausdifferenzierte Personalschlüssel nach Pflegegraden können der Lebenswirklichkeit der Bewohnerinnen, Bewohner und der Pflegefachlichkeit vor Ort nicht hinreichend gerecht werden.

Die Vernetzung aber auch die Gleichberechtigung der Versorgungssysteme ambulant und stationär werden wahrscheinlich mittelfristig die wichtigsten Entwicklungsschritte sein. Aus der gegenwärtig schlichten Indoktrination „ambulant vor stationär“ muss die Wertschätzung aller Angebotsformen für ein teilhabeorientiertes, befähigendes und Selbständigkeit pflegendes Alter werden. Das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit ist unabhängig vom Lebensalter eine Selbstverständlichkeit und benötigt keine wiederholende pflegepolitisch oder leistungsrechtliche Bewertung. Die stetige politische Betonung des „zuhause Pflegens“ kaschiert derzeit noch zu oft, die unzureichenden Pflegeleistungen und die Tatsache, dass die Anforderung an das Wohnen sich auch wandeln können. Erst mit verlässlichen abgestuften ambulanten, teilstationären und vollstationären Angeboten sind selbstbestimmte Entscheidungen im Verlauf einer Pflegebedürftigkeit möglich – sowohl für Pflegebedürftige, als auch deren Angehörige. Pflegeheime sind eine wichtiges und verlässliches Hilfeangebot für Angehörige – nicht nur in einer Notlage lang hinausgezögerter Entscheidungen. Die Zukunft der Pflege liegt in der Vielfältigkeit von Angeboten aus Hilfe und Begleitung – nicht in einer Segmentierung von Pflegeversicherungsleistungen. 

Der Beitrag ist aus dem Paritätischen Rundbrief 2/2018 mit dem Schwerpunkt "Gute Pflege - was wir dafür brauchen" von  Dr. Christiane Panka, Referentin für ambulante Pflege und Hospize, und Dr. Oliver Zobel, Referent für stationäre Pflege und Altenhilfe.

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