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SGB XI Wagniszuschlag - Gemeinsame Empfehlungen der BAGFW zum Umgang mit der angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos gemäß § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI

 

Die Gemeinsamen Empfehlungen der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kooperierenden Verbände zum Umgang mit der angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos gemäß § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI (Wagniszuschlag) sind nebenstehend als Download hinterlegt.

Die Gemeinsamen Empfehlungen unterscheiden terminologisch zwischen den Begriffen des Wagniszuschlages (Vergütung des allgemeinen Unternehmerrisikos) und der Vergütung der betrieblichen Einzelrisiken. Beide Risikogruppen sind unter Heranziehung der Rechtsprechung gesondert voneinander zu vergüten. Die Gemeinsamen Empfehlungen präferieren grundsätzlich - vorbehaltlich der genannten Ausnahmen - eine Vergütung des Unternehmerrisikos in Form eines prozentualen Zuschlages (Wagniszuschlag) auf den über die Pflegevergütung und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung generierten Umsatz einer Einrichtung. Eine bestimmte prozentuale Höhe der Vergütung wird nicht empfohlen, jedoch auf Berechnungsmethoden in anderen Veröffentlichungen zum Thema verwiesen. Es wird empfohlen die betrieblichen Einzelrisiken anhand von bekannten Checklisten einzeln zu verhandeln. Es wird jedoch auch für denkbar erachtet, unter Beachtung des Vorrangs der Einzelvereinbarung auf Landesebene im Rahmen der Selbstverwaltung einen pauschalen Zuschlag auch für die betrieblichen Einzelrisiken zu vereinbaren.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Fachgruppe StatPflegVers: Protokoll der FG-Sitzung vom 13.02.2018 einschließlich Anlagen

SGB XI Schiedsstelle BaWü - Pflegevergütung umfasst Tariflöhne und Unternehmerlohn! (1/2014)

Urteil veröffentlicht - BSG Verhandlung am 16.05.2013, B 3 P 2/12 R Berücksichtigung von Risiko- und Wagniszuschlägen, Eigenkapitalzinsen und Personalkosten in der Pflegevergütung ...  (9/2013)

 

Downloads:

pdf 2018 02 28 Empfehlungen Wagniszuschlag (137 KB)

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