Der Paritätische Gesamtverband informiert mit Rundschreiben zur Mindestlohnanpassungsverordnung. Danach soll auf Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016 der allgemeine Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro angehoben werden. Die Kommission hat sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, den Wohlfahrtsverbänden sowie Verbänden, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren, ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Gesamtverband sieht keine Veranlassung zur Stellungnahme.
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