PflBG Berlin - Aktualisierung der Handreichung Praxisanleitung

Die im Land Berlin geltende Handreichung über die „Berufspädagogische Zusatzqualifikation von Gesundheits- und (Kinder-)KrankenpflegerInnen sowie AltenpflegerInnen“ wurde für den Bereich der Ausbildung zur Pflegefachkraft unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe aktualisiert. Die Handreichung wurde vorrangig an die rechtlichen Anforderungen des PflBG und der PflAPrV angepasst.

Ab dem 1. Januar 2020 findet im Land Berlin die in der Anlage beigefügte neue Handreichung mit dem Titel „Berufspädagogische Zusatzqualifikation und jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern für die Pflegeberufe“ Anwendung.

Die aktualisierte Handreichung finden Sie demnächst auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung veröffentlicht.

Perspektivisch ist vorgesehen, die Qualifizierung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Wege einer Rechtsverordnung unter inhaltlicher Beteiligung der Fachöffentlichkeit zu regeln. Die vorliegende Handreichung findet für den Übergangszeitraum ab dem 01.01.2020 bis zum Erlass der entsprechenden Verordnung Anwendung.

 

Für die Regelung der hochschulischen Ausbildung ist die Senatskanzlei, Bereich Wissenschaft und Forschung, zuständig.

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG Berlin - Vorabinformation zu einer Aktualisierung der Handreichung Praxisanleitung


Downloads für Mitglieder:

pdf 2019-08 Aktualisierte Handreichung Praxisanleitung (277 KB)

 

Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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