Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat den Weg frei gemacht für die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und auch die Kostenerstattung festgelegt (§106b SGB XI). Die nun vorliegende Vereinbarung konkretisiert das Verfahren zur Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbindung an die TI entstehen (Ausstattungskosten, laufende Kosten). Theoretisch ist nun die Anbindung an die TI für Pflegeeinrichtungen möglich. Technisch sind noch nicht alle Weichenstellungen und Voraussetzungen erfolgt (z.B. Bereitstellung von Institutions- und Heilberufeausweisen), weshalb die nun abgeschlossene Vereinbarung als weiterer Schritt auf dem Weg zu einer praxistauglichen Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI zu verstehen ist. Darüberhinaus bedarf es weiterer Gesetzgebung, um weitere TI Anwendungen für Pflegeeinrichtungen sowie deren technische Bereitstellung durch die gematik zu ermöglichen.
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