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DVG/TI - Vereinbarung zur TI-Finanzierung gem. § 106b Abs. 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit §291a Abs. 7 Satz 5 SGB V

Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat den Weg frei gemacht für die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und auch die Kostenerstattung festgelegt (§106b SGB XI). Die nun vorliegende Vereinbarung konkretisiert das Verfahren zur Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbindung an die TI entstehen (Ausstattungskosten, laufende Kosten). Theoretisch ist nun die Anbindung an die TI für Pflegeeinrichtungen möglich. Technisch sind noch nicht alle Weichenstellungen und Voraussetzungen erfolgt (z.B. Bereitstellung von Institutions- und Heilberufeausweisen), weshalb die nun abgeschlossene Vereinbarung als weiterer Schritt auf dem Weg zu einer praxistauglichen Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI zu verstehen ist. Darüberhinaus bedarf es weiterer Gesetzgebung, um weitere TI Anwendungen für Pflegeeinrichtungen sowie deren technische Bereitstellung durch die gematik zu ermöglichen.

Ein Entwurf zu einem Digitalisierungsgesetz wird noch in diesem Herbst erwartet. Im Downloadbereich hinterlegt, die Eckpunkte für ein neues Digitalisierungsgesetz, die das BMG vorgelegt hat. Darin wird u.a. die Weiterentwicklung der TI und des Nationalen Gesundheitsportals sowie digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen angestrebt. Wann das BMG einen ersten Referentenentwurf vorlegen wird, ist aktuell noch offen.


Ebenfalls hinterlegt, die seitens der beteiligten Verbände unterzeichnete "Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gem. § 106b Abs. 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit § 291a Abs. 7 Satz 5 SGB V".

Diese wurde auch auf der GKV-SV Seite unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/egk/egk.jsp

 

Verknüpfte Artikel:

DVG/TI - Digitale-Versorgung-Gesetz im Bundesrat beschlossen & Einbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI)

Downloads für Mitglieder:

20 0929 Eckpunktepapier Digitalisierungsgesetz

pdf 20 0929 Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gem § 106b Abs 1 Satz 2 SGB XI (678 KB)

 

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