HPG/§132g SGB V Berlin - Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Land Berlin

 

Für Mitgliedsorganisation ist nebenstehend nun von den Vereinbarungspartner unterschriebene Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Land Berlin einschließlich Anlagen als Download hinterlegt. Das Ergebnis wurde am 16.11.2018 geeint und der Unterschriftenverfahren am 24.1.2019 abgeschlossen. Zum Sachzusammenhang vgl. u.a. AG § 75 SGB XI und Fachgruppenprotokolle.

  • Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017  (Berlin 17.10.2018)
  • Beitrittserklärung zur Vergütungsvereinbarung gemäß § 14 der „Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017“ vom 17.10. 2018
Anlage Bundesvereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V inkl. Anlage 1 und 2 (s. HPG/§132g SGB V - Vereinbarungstext zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V ... (2/2018)

 

 

Verknüpfte Artikel:

HPG/§132g SGB V Berlin - Vereinbarung nach § 132g SGB V zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Land Berlin

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Downloads für Mitglieder:

pdf 18 1017 VV §132g SGB V + Anlagen Berlin unters (1.65 MB)

 

Kategorie: P8a Verträge und Vereinbarungen Pflege
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