Am 10.10.22 legte die Bundesregierung den Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches“ dem Bundestag vor. Damit soll auch § 85.7 SGB XI ergänzt werden, da vor allem in anderen Bundesländern sich „Nachverhandlungen“ hierrüber als ausgenommen schwierig gestalten.
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