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GVWG Tarif - Informationen zur Umsetzung in Berlin - Senats-PM "Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal startet im September"

Mit dem sogenannten GVWG Tariftreuegesetz (s. verknüpfte Artikel) wird ab 1.09.2022 von allen ambulanten Pflegedienste, vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegen mit einer SGB XI Zulassung umgeetzt. Mit der Umsetztung werden Anpassungen der Pflegevergütung und damit Pflegekosten verbunden sein. Da die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung unverändert sind, werden die Kosten zur Umsetzung des Bundesgesetzes von den pflegebedürftigen Menschen mit steigenden Eigenbeteiligungen zu tragen sein.

 

Nebenstehend ist eine Information der Senatsverwaltung hinterlegt, die auch Musterberechnungen zu den Auswirkungen auf die Eigenanteile enthällt. Bei der prozentualen Auswirkung im ambulanten Bereich scheint jedoch ein Fehler enthalten zu sein.

 

Ferner sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Tariftreueregelungen (FAQ) mit Stand 18.08.22 hinterlegt. Weitere Informationen unter: Tariftreue in der Pflege - Berlin.de


 

Pressemitteilung vom 04.08.2022

 

Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal startet im September


Ab dem 1. September 2022 müssen bundesweit, und so auch in Berlin, alle Pflege- und Betreuungskräfte an einen Durchschnittstarifwert angelehnt bezahlt werden, auch wenn sie bei Einrichtungen und Diensten arbeiten, die keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Das bestimmt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den nicht tarifgebundenen Einrichtungen und Diensten gehen damit erhebliche Lohnsteigerungen einher, im Durchschnitt um circa 20 Prozent.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Verbände der Leistungserbringer begrüßen die Lohnverbesserungen, da sie den Pflegeberuf noch attraktiver machen sollen und das Ziel verfolgen, mehr Menschen zu einer Ausbildung in der Pflege zu motivieren.

Durch die Lohnanpassungen werden die Preise in der Pflege zum 1. September 2022 deutlich steigen, im Land Berlin um durchschnittlich 20 Prozent bei den nicht tarifgebundenen Einrichtungen und Diensten. Da die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung unverändert bleiben, werden die Kosten zur Umsetzung des Bundesgesetzes von den pflegebedürftigen Menschen mit deutlich stärker steigenden Eigenbeteiligungen zu tragen sein.

Pflegesenatorin Ulrike Gote: „Pflege nimmt in unserer alternden Gesellschaft eine sehr wichtige Funktion ein und muss besser bezahlt werden, das ist ganz klar. Gleichzeitig bedeutet die gesetzliche Änderung eine finanzielle Mehrbelastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Wenn die höheren Kosten für die Pflege die Möglichkeiten der Pflegebedürftigen übersteigen, sichert der Sozialstaat die notwendigen Pflegeleistungen ab. Gute Pflege darf aber auch künftig nicht zum Armutsrisiko werden. Daher setzt sich das Land Berlin mit Nachdruck für eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Reform der Pflegeversicherung ein und hat dies auch gegenüber dem Bundesgesundheitsminister zum Ausdruck gebracht. Diese muss endlich eine spürbare finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bringen.“

Federführend für die Umsetzung des GVWG bei den Berliner Pflegekassen sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost: „Man stelle sich vor, Eltern von Kita-Kindern müssten höhere Kita-Beiträge bezahlen, weil die Erzieherinnen ihrer Kinder eine Lohnerhöhung bekommen. In Berlin undenkbar – hier sind Kita-Beiträge ja abgeschafft worden. Aber genau das, was bei Berliner Kita-Kindern undenkbar ist, droht nun den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen: Auf sie kommen höhere Eigenanteile zu, weil die vorige Bundesregierung eine Lohnerhöhung für Pflegekräfte beschlossen hat, ohne sich um die Gegenfinanzierung zu kümmern. Der neue Bundesgesundheitsminister muss das nun dringend korrigieren. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen müssen endlich wirksam und dauerhaft reduziert werden. Es muss dringend zeitnah eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Pflegeversicherung geben.“

Dietmar Schmidt, Landesbeauftragter des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Berlin und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege: „Pflegekräfte haben für ihre gute Arbeit auch gute Löhne verdient. Die politisch gewollten und gesellschaftlich geforderten Lohnsteigerungen führen zu deutlich höheren Preisen. Diese müssen von den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und den Sozialhilfeträgern gezahlt werden, solange die Pflegekassenleistungen nicht erhöht werden. Bisher hat der Bundesgesetzgeber das diesen Betroffenen weder klar gesagt noch für höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung gesorgt oder diese konkret in Aussicht gestellt. Überbringer dieser Nachricht werden in den nächsten Wochen die Pflegeeinrichtungen sein müssen, auch wenn die Verantwortung eindeutig nicht bei ihnen liegt.“

 

 

Verknüpfte Artikel:

 GVWG Tarif - GKV Veröffentlichung eines Fragen-Antworten-Katalogs zur Umsetzung der Tarife-Richtlinien nach § 72 Abs. 3c und § 82c Abs. 4 SGB XI (Stand 11.08.2022, ergänzt 17.08.2022)


Downloads für Mitglieder:

  pdf 22_0805 Allg Infos Abtl Pflege Umsetzung Tariftreue (661 KB)

pdf 22 0818 SenGPG FAQ Tariftreue in der Pflege Berlin de (1021 KB)

 

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