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DVPMG - Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz DVPMG) Stellung genommen.


Allgemein:

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen im Entwurf des Digitalen Versorgungs und Pflege-Modernisierungs-Gesetzes große Potenziale: Versorgungsbrüche für Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Menschen im Übergang zwischen den Gesundheitssektoren und Leistungserbringern können reduziert werden. Die Möglichkeit der Ausstellung elektronischer Verordnungen erleichtert die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern sowie zwischen den Leistungserbringern und kann somit wesentlich zur Entbürokratisierung von Abläufen beitragen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegeeinrichtungen an die digitalen Netze angeschlossen sind. Vielerorts verfügen Einrichtungen noch nicht über den Anschluss an das Internet bzw. an ein W-LAN-Netz, was wiederum die Grundvoraussetzung für die Anbindung an die TI und für den Einsatz elektronischer Verordnungen ist. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch bei der Anschubfinanzierung für die Digitalisierung nach § 8 Absatz 8 SGB XI. Die Finanzierung darf sich nicht auf Maßnahmen, die nur der Entlastung von Pflegekräften dienen, beziehen. Eine befriedigende und zum Aufbau notwendiger Strukturen erforderliche Darstellung von Anschaffungskosten in den Investitionskosten nach § 82 SGB XI gelingt bis heute nur unzureichend und würde überdies auch zu weiter steigenden Eigenanteilen führen. Weitere Kosten entstehen für Wartung und Support sowie die Personalressourcen, die die  Einrichtungen für diese Leistungen aufbringen müssen. Diese Lücken gilt es, z.B. durch Anpassungen bei der Förderung der Anschubfinanzierung der Digitalisierung in § 8 Absatz 8 SGB XI zu schließen.

Einzelne Punkte aus der Stellungnahme:

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPas): Die Einführung wird begrüßt. Es wird darauf hingewiesen, dass Kriterien für die Bewertung des pflegerischen Nutzens festgelegt werden müssen und hierzu bspw. ein Beirat beim BfArM eingerichtet wird. Zudem sollte der Nachweis einer angemessenen Patient*innenbeteiligung Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit sein.
  • Pflegeberatungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) und Pflegekurse (§ 45 SGB XI): Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich dafür ein, dass künftig auch diese auf Wunsch der Versicherten digital oder mittel Videoübertragung durchgeführt werden können (ausgenommen werden sollte die Erstberatung)
  • Der Anschluss der ambulanten Pflegedienste, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie der Leistungserbringer von Soziotherapie an die TI wird begrüßt. Kritisiert wird allerdings, dass mangels Errichtung des elektronischen Gesundheitsberuferegister Pflegeeinrichtungen keinen elektronischen Heilberufeausweis erlangen können. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege- und Krankenkassen, bei denen die Versorgungsverträge der Einrichtungen vorliegen, sowohl attributsbestätigende als auch ausgebende Stelle für die SMC-B-Org sein sollen.
  • Der Anschluss der ambulanten Pflegedienste und die Verpflichtung künftig die Verordnungen der HKP nur noch elektronisch auszustellen sollte früher als im Jahr 2024 erfolgen, um die Entbürokratisierung an dieser Stelle voranzubringen.
  • Zudem sind beim Anschluss an die TI auch Pflegedienste, die keine Leistungen nach dem SGB XI erbringen, sondern nur nach dem SGB V, zu berücksichtigen (psychiatrische Krankenpflegedienste, Intensivpflegedienste, SAPV-Dienste, Hospize, Hospizdienste).
  • Für die Durchführung von Videosprechstunden sind Pflegeeinrichtungen der Aufwand zu vergüten. Dafür bedarf es einer rechtlichen Grundlage.
  • Die Videosprechstunde in der Soziotherapie ist als alternative Leistungsform zu verstetigen. Die Leistungen der Soziotherapie sind darüberhinaus auch in der ePA abzubilden.
  • Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege fordern nach wie vor, dass über die ePA vollumfassend barrierefrei informiert werden muss, bevor sie dem Versicherten / der Versicherten zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Funktionen des Nationalen Gesundheitsportals müssen nach Ansicht der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ausgeweitet werden, so sollte ein zentraler Fokus auf Public Health Ansätze gelegt werden. Das Portal sollte zudem Informationen über Hebammen und Entbindungspfleger sowie zu Beratungsangeboten, die auch Krebsberatungsstellen umfassen, vorweisen. Ein weiterer Schwerpunkt muss auf Informationen zur Selbsthilfe und niedrigschwelligen Angeboten der Selbsthilfe liegen. Auf die EUTB sollten umfasst sein.

Weitere Informationen in der Stellungnahme.

 

 

Verknüpfte Artikel:

DVPMG - BMG-Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)

Downloads für Mitglieder:

20 1204 Stellungnahme RefE DVPMG

pdf 20 1116 Referentenentwurf DVPMG (842 KB)

 

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