Der Bundestag hat am 26.11.2020 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) beschlossen. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Neuerungen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr, die Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms in der Corona-Pandemie, mehr Personal in der Altenpflege und Verbesserungen im Bereich Hilfsmittelversorgung für Pflegebedürftige sowie auch Regelungen zur pandemiebedingten Anpassung von Vergütungsvereinbarungen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Der Paritätische begrüßt das Vorhaben, bis zum Jahresende 2020 noch wichtige Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen, deren Ziel es ist, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Ob dies allerdings mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2021 gelingt ist offen, denn es wurde bekannt, dass der Bundesrat-Gesundheitsausschuss insbesondere wegen der geplanten stärkeren Finanzierung der Pandemieabwehr durch die Krankenkassen empfiehlt, zum GPVG den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Der Bundesrat wird am 18.12.20 über das Gesetz und die Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses beraten. -Die im Leistungsfeld wichtigsten Regelungen sind zu einem ausführlichen Fachrundschreiben zusammengefasst (s. Download) -Downloads GPVG Gesetzentwurf und Beschlussempfehlung mit Bericht - Rede Spahn: "Mit dem Gesetz finanzieren wir 20.000 neue Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege." im Bundestag: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/gpvg-beschluss-bt.html |
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