Der GKV-Spitzenverband hat im Rundschreiben vom 11.11.2020 seine Krankenkassen auf Landesebene darüber informiert, dass es sich bei Ergotherapeut*innen um eine grundsätzlich geeignete Berufsgruppe zur Ausübung der Funktion der Beraterin oder des Beraters nach § 132g SGB V handelt.
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